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Aktuelles & Presse

Praktiker-News und  Mitgliederversammlung 23.09.2022

vom 23.09.2022

Vorgeschaltet zur Mitgliederversammlung der Bezirksgruppe Koblenz des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz haben wir noch eine kurze Praktiker-News-Veranstaltung organisiert.

 

Praktiker-News

Unser treuer Referenz Dr. Alexander Jüchser von der Kanzlei Lieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Koblenz referierte zum Thema „Der Steuerberater als Supervisor in der Krise des Mandanten – Wege zur dauerhaften Mandatssicherung“.

Anhand eines anonymisierten Praxisfalls schilderte Herr Dr- Jüchser den Ablauf einer erfolgreichen Umsetzung des Schutzschirmverfahrens, mit dem ein Produktionsbetrieb mit 70 Mitarbeitern erhalten werden konnte. Ausgangspunkt und wesentlicher Aspekt war, dass der Steuerberater des Unternehmens frühzeitig die Krisenanzeichen bemerkte und gemeinsam mit der Hausbank und dem Mandanten die Lage rechtzeitig analysierte. Herr Dr. Jüchser stellte die sich bietenden Möglichkeiten des Regelverfahrens, der Eigenverwaltung und des Schutzschirms kurz vor und erläuterte die Chancen und Risiken der unterschiedlichen Modelle. Sehr konkret am Fallbeispiel wurde den Zuhörern der Ablauf des Verfahrens geschildert, welches im Ergebnis darin mündete, dass das Unternehmen weiter am Markt tätig sein kann und die Wiederherstellung der Kapitaldienstfähigkeit erreicht werden konnte. Der Steuerberater des Unternehmens war während des gesamten Verfahrens im Mandat

Der stellvertretende Vorsitzende  der Bezirksgruppe, Steuerberater Michael Brost, moderierte die sich anschließende Fragerunde, die von den Teilnehmern rege genutzt wurde und bedankte sich bei Dr. Jüchser für den praxisnahen und sehr interessanten Vortrag.

 

Mitgliederversammlung

Der Stellvertretende Vorsitzende Herr Michael Brost eröffnete im Anschluss an den Vortrag nach einer kurzen Pause die Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Herr Gerhard Busch war leider krankheitsbedingt abwesend.

Namentlich begrüßt wurden die anwesenden Ehrenvorsitzenden Dr. Fritz Kuhn und Hans Spitzhorn sowie der Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Walter Sesterhenn, der Vorsitzende des Versorgungswerks, Herr Uli Thiemann, der Präsident des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz, Michael Weidenfeller und der Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz, Herr René Kögler.

Der stellvertretende Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Herr Michael Brost, berichtete anschließend über die Vorstandsarbeit der letzten drei Jahre. Diese drei Jahre wurden stark von der Corona-Pandemie geprägt. Die Praktiker-News wurden durch die Pandemie größtenteils im digitalen (Videokonferenz) bzw. hybriden Format (Präsenz und Videokonferenz) durchgeführt.

Wichtige Themen waren hier z. B. die Infoveranstaltung zur Corona Soforthilfe gemeinsam mit der ISB Rheinland-Pfalz  oder die Veranstaltung zur Grundsteuerreform in diesem Jahr.

Es ist eine klare Tendenz hin zu Onlineveranstaltungen bei den Praktiker-News als auch bei Fortbildungen zu erkennen. Dies wurde von Michael Weidenfeller bestätigt.

Nach einem kurzen Ausblick auf die geplanten Aktivitäten im Jahr 2023 schloss sich der Bericht des Kassenführers an.

Steuerberater Michael Brost stellte die Jahresabschlüsse der Jahre 2019, 2020 und 2021 vor. Verschiedene Einnahmen- und Ausgabenpositionen werden detailliert erläutert.

Die Kassenprüfer Steuerberaterin Belinda Finke und Steuerberater Lutz Müller stellten den Prüfungsbericht vor und schlugen die Entlastung des Vorstandes vor, die einstimmig unter Enthaltung durch die anwesenden Vorstandsmitglieder erteilt wurde.

Turnusgemäß wurden dann Neuwahlen durchgeführt. Herr Michael Weidenfeller übernahm die Wahlleitung. Der bestehende Vorstand stand mit Ausnahme der Schriftführerin Frau Laschewski für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Folgende Personen wurden in den Vorstand gewählt:

Vorsitzender: Gerhard Busch

Stellvertretender Vorsitzender: Michael Brost

Schriftführerin: Dr. Katrin Laschweski

Beisitzer:

Jens Sabel

Heiko Nett

Joachim Schultheiss

Tobias Junges

Michael Brost dankt für das entgegen gebrachte Vertrauen und freut sich auf die kommenden drei Jahre im Vorstand der Bezirksgruppe Koblenz.

Frau Finke und Herr Müller wurden als Kassenprüfer bestätigt.

Nach einer regen Aussprache bedankte sich Herr Michael Brost sich für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung.

Hier geht es zum neuen Vorstand der Bezirksgruppe Koblenz

Die Unterlagen zu diesen Praktiker-News finden Sie hier in der Download-Sektion

Praktiker-News-Digital: „Employer-Branding sowie DATEV Datenservices und DATEV Mandantenanalyse“

vom 01.07.2022

 Bei unserer Praktiker-News-Veranstaltung am 1. Juli 2022 haben wir uns mit dem ersten Thema erstmals einem „weichen“ Thema gewidmet, das aus Sicht des Vorstands der Bezirksgruppe jedoch unbedingt in den Fokus der Kanzleien gerückt werden sollte.

Mathias Wollweber, Gesellschafter der eberle & wollweber Werbeagentur in Koblenz und gleichzeitig Präsident des Marketing-Clubs in Koblenz erläuterte in einem kurzweiligen Vortrag, wie Kanzleien Ihre Arbeitgeber-Attraktivität das „Employer-Branding“ steigern können. Stellenanzeigen und Angebote an potentielle Mitarbeiter sind oftmals wenig kreativ und austauschbar. Kanzleien, die Ihre positiven Eigenschaften herausarbeiten und darstellen, können sich einen Vorteil im harten Wettbewerb um die klugen Köpfe der Branche verschaffen. Im Zusammenspiel mit der aus Wien zugeschalteten Referentin Michaela Mojzis, Trainerin und Coach bei ifsm GmbH & Co. KG in Höhr-Grenzhausen, wurde den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele erläutert, wie es potentiellen Bewerbern schwer gemacht wird, sich für potentielle Kanzleien zu begeistern. Michaela Mojzis erläuterte anschaulich, wie man motivierende Bewerbungsgespräche führen kann. Hierbei stellte sie Leitfäden zum Gesprächsablauf und gab wichtige Tipps zu Art und Umfang möglicher Fragen an die Bewerberin oder den Bewerber.

Im zweiten Teil der Praktiker-News referierte der DATEV-Experte Daniel Struckmeyer, wie mithilfe der DATEV-Datenservices strukturierte Daten und digitale Belege aus Programmen der DATEV-Kooperationspartner automatisiert in DATEV-Programme übertragen werden können. Hierdurch lassen sich erhebliche Effizienzsteigerungen erzielen.

Im dritten Teil der Veranstaltung wurde die Cloudanwendung DATEV ISWL Mandantenanalyse vorgestellt. Dieses Tool unterstützt die Kanzlei bei der geschäftsfeldübergreifenden Analyse und optimiert so die Prozesse zur Mandatsbearbeitung.

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Gerhard Busch, bedankte sich bei den Referenten für die interessanten und sehr praxisnahen Vorträge. Ein besonderer Dank geht wieder einmal an Herrn Hamm von der Firma Klöschinski IT-Systeme, die  sich um die Technik gekümmert hat.

Die Unterlagen zu diesen Praktiker-News finden Sie hier in der Download-Sektion

Praktiker-News-Digital: „Die Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz – optimale Vorbereitung“

vom 25.03.2022

Nachdem die Steuerberatungskanzleien im Jahr 2020 vollkommen unvorbereitet ein neues Betätigungsfeld in Form der Beratungsleistungen zu diversen Corona-Hilfsprogrammen erschlossen haben, steht nun mit den im Jahr 2022 zu erstellenden Steuererklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform eine neue Herausforderung vor der Türe. Der feine Unterschied besteht darin, dass sich unsere Branche auf die neue Herausforderung vorbereiten kann. Hierzu leistete die Veranstaltungsreihe des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz mit insgesamt vier Online-Präsentationen einen wichtigen Beitrag. Am 25. März 2022 fand die von der Bezirksgruppe Koblenz in Zusammenarbeit mit dem Landesverband organisierte Veranstaltung statt.

Im ersten Teil der Veranstaltung informierten Herr Winkens sowie Frau Gerolstein vom Landesamt für Steuern Koblenz über den Zeitplan der Umsetzung und über die Kommunikationsform der Verwaltung. Nach einer kurzen Darstellung der rechtlichen Grundzüge der vorliegenden Erklärungspflichten gaben die Referenten praktische Hinweise zum Veranlagungsverfahren. Es besteht eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Erklärungen. Belege sollen nur auf Anforderungen eingereicht werden können. Im weiteren Verlauf informierten die Vertreter des Landesamtes für Steuern über seitens des Landes zur Verfügung gestellte Hilfen für die Erklärungspflichtigen. Ein wichtiger Bestandteil ist ein Informationsschreiben an Grundstückseigentümer, das zwischen Mai und Juli 2022 versendet wird, sowie der Online-Auftritt www.grundsteuerreform.de. Das Informationsschreiben mit Datenstammblatt wird gesondert pro Aktenzeichen versendet. Die Erklärungen können über das ELSTER-Portal eingereicht werden.

Im zweiten Teil der Veranstaltung stellten Herr Bernd Meyer von der DATEV und der Referent von der fino taxtech GmbH die gemeinsam entwickelte Softwarelösung vor, mit der unter Nutzung der Mandantenstammdaten aus dem DATEV-System die Grundsteuererklärungen erstellt werden können. In den anderen drei Veranstaltungen dieser Reihe wurden die Softwarelösungen hsp Opti.Tax, SmartGrundsteuer (taxy.io GmbH) und Agenda vorgestellt.  

Der Kammerpräsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Walter Sesterhenn und das Kammer-Vorstandsmitglied Matthias Garrn rundeten die Veranstaltung mit Ihren Ausführungen zur Honorargestaltung ab.

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Gerhard Busch, bedankte sich bei den Referenten für die interessanten und sehr praxisnahen Vorträge. Ein besonderer Dank geht wieder einmal an Herrn Hamm von der Firma Klöschinski IT-Systeme, die  sich um die Technik gekümmert hat.

Die Unterlagen zu diesen Praktiker-News finden Sie hier in der Download-Sektion

Praktiker-News-Hybrid: „Warnpflichten in der Krise – Beihilfe zur Insolvenzverschleppung?“, sowie „Digitale Unterschrift“

vom 16.09.2021

Mit steigender Impfquote und sinkenden Inzidenzen gehen wieder mehr Möglichkeiten des persönlichen Zusammentreffens einher. Aus diesem Grunde hat die Bezirksgruppe Koblenz des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz e.V. zur ersten Praktiker-News-Veranstaltung seit langer Zeit in Präsenz einladen können. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Online-Veranstaltungen der letzten beiden Jahre wurde die Veranstaltung optional auch im Online-Format angeboten. Der Großteil der Teilnehmer wählte dann auch den Online-Zugang. Über den Chat konnten diese Teilnehmer dann an die Referenten stellen, die wie die Teilnehmer ebenfalls teilweise vor Ort und teilweise von zu Hause aus referierten. Technisch wurden wir bestens unterstützt von Markus Hamm von der Firma Klöschinski IT aus Mülheim-Kärlich.

Im ersten Teil der Veranstaltung referierten Herr Rechtswalt Dr. Alexander Jüchser, Lieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Koblenz und Herr WP/StB Dr. Andreas Pink, PINK Wirtschaftsprüfung GmbH, Köln, zu den Änderungen durch § 102 StaRUG und den daraus resultierenden zusätzlichen Pflichten und Risiken von Steuerberatern im Falle der Krise beim Mandanten. Herr Dr. Jüchser als Insolvenzverwalter und Herr Dr. Pink als Mitglied im Fachausschuss für Sanierung und Insolvenz des Instituts der Wirtschaftsprüfer konnten quasi aus „erster Hand“ berichten. Neben den bereits mehrfach besprochenen Folgen aus dem BGH-Urteil vom 26.01.2017 für die Bilanzierung bei überschuldeten Kapitalgesellschaften müssen Steuerberater auch bereits bei ersten Krisenanzeichen gegenüber dem Mandanten aktiv werden. So sollten ein fortgesetzter Aufbau von Verbindlichkeiten, Zahlungsrückläufer oder andere Krisenanzeichen bereits im Rahmen der Finanzbuchhaltung erkannt werden und zu Hinweisen an den Mandanten führen. Dieser sollte vom Steuerberater aufgefordert werden, ggf. eine Insolvenzreifeprüfung durchführen zu lassen. Die Referenten widmeten sich noch dem Thema der Anfechtbarkeit des Honorars des Steuerberaters und möglichen Wegen aus der Krise. Gerade dem Restrukturierungsverfahren nach StaRUG sollte ein besonderes Augenmerk zukommen, da es ein nützliches Instrument zur Abwendung einer Insolvenz darstellt.

Im zweiten Teil der Veranstaltung stellte Herr Markus Hamm von der Firma Klöschinski IT-Systeme Lösungen zur digitalen Unterschrift vor. Hierbei ging er auf die unterschiedlichen Signaturlevel von „einfach“ über „fortgeschritten“ bis „qualifiziert“ ein.  Die qualifizierte Lösung wird der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt und erlaubt wie bereits die fortgeschrittene Lösung die persönliche Identifikation des Zertifikatsinhabers. Um zu entscheiden, welche Lösung in der Kanzlei eingesetzt werden soll, müssen diverse Kriterien abgeprüft werden. Hierbei stehen Fragen nach dem Unterzeichner, Formvorschriften, dem Grund der Unterzeichnung und die Prüfmöglichkeiten im Vordergrund. Die vom Referenten vorgestellte Lösung „FP-Sign“ ermöglicht einen Datenaustausch zwischen dem Programm und DATEV-DMS. Es sollen Dokumente und Metadaten direkt aus DATEV-DMS heraus an FP Sign übergeben werden können. Bei Marktreife dieses Programms, die in Kürze zu erwarten ist, stellt dies eine interessante Lösung für Kanzleien dar.

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Gerhard Busch, bedankte sich bei den Referenten für die interessanten und sehr praxisnahen Vorträge. Ein besonderer Dank geht wieder einmal an Herrn Hamm von der Firma Klöschinski IT-Systeme, die  sich um die Technik gekümmert hat und zusätzlich noch einen Vortrag gehalten hat.

Die Unterlagen zu diesen Praktiker-News finden Sie hier in der Download-Sektion

Praktiker-News-Online: „Tag der Abrechnung – es lohnt sich“, „Neues von der Geldwäsche – steigt das Risiko für den Berufsstand?“ sowie „Microsoft Teams – Mit Mitarbeitern und Mandanten modern kommunizieren“

Die erste Veranstaltung der Praktiker-News des Jahres 2021 wurde wie bereits die Veranstaltungen des Jahres 2020 im Online-Format ausgerichtet. Im langen Lockdown-Winter haben wir wieder spannende Themen gesammelt, die nun in kompakter Form an die Teilnehmer vermittelt werden konnten.

Im ersten Teil der Veranstaltung stellte Herr Tobias Lürtzing, PO Personalwirtschaft bei der DATEV eG, die künftige Lohnabrechnung in der Cloud sowie digitale Lösungsangebote für eine sichere und effiziente Lohn- und Gehaltsabrechnung vor. In einer ersten Stufe wird LODAS, in einer zweiten Stufe Lohn&Gehalt in die DATEV-Cloudlösung migriert. Herr Lürtzing präsentierte bereits einen ersten Porgrammstand. Bereits heute möglich ist die Vorerfassung Online, hier kann z.B. dem Mandanten der Personalfragebogen bereitgestellt werden. Sowohl Lohn Vorerfassung Online als auch die digitale Personalakte werden von Unternehmen Online entkoppelt. Somit können Dokumente mitarbeiterbezogen verwaltet werden.

Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtete Frau Anne Ueberfeldt, Geschäftsführerin der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, über die verschärften Anforderungen an den Berufsstand in Bezug auf das Geldwäschegesetz. Bereits seit einigen Jahren muss die Steuerberaterkammer Ihre Mitglieder hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an das Geldwäschegesetz überprüfen. Bei den bisherigen Prüfungen wurde an die betroffenen, per Zufallsauswahl ausgewählten Mitglieder, Fragebögen versendet, die die Umsetzung der Pflichten in den Kanzleien prüften. Zusätzlich konnten Präsenzprüfungen in den Kanzleien angeordnet werden. Neben einer Risikoanlayse Ihrer Mandanten ist zwingend eine Identifizierung erforderlich. Neu hinzugekommen ist eine Meldepflicht gegenüber dem Transparenzregister. Zudem können die Steuerberater dazu verpflichtet werden, Anfragen der FIU (Financial Intelligence Unit), anderer Behörden und der Steuerberaterkammer zu bestimmten Mandanten zu beantworten. Mit den Verschärfungen wird die Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater bei der Verdachtsmeldung eigeschränkt. Zusätzlich wurden die Vorschriften zur Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten erweitert. Bei zahlreichen Mandaten ist zwingend ein Abruf von Daten aus dem Transparenzregister vorzunehmen. Weiterhin werden die Steuerberater dazu verpflichtet, Unstimmigkeitsmeldungen abzugeben. Insgesamt erhöht sich für Steuerberater der Pflichtenkatalog und auch das Strafbarkeitsrisiko. Es bleibt festzuhalten, dass die Steuerberater das Thema sehr ernst nehmen sollten. Die Steuerberaterkammer hat auf Ihrer Homepage (www.sbk-rlp.de) zahlreiche nützliche Informationen und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

Im dritten und letzten Teil der Veranstaltung stellte Herr Markus Hamm von der Firma Klöschinski IT-Systeme die Möglichkeiten der internen und externen Kommunikation mit Office 365 – Teams vor. Er beleuchtete dabei auch mögliche datenschutzrechtliche Probleme für die Kanzleien. Viele Kanzleien nutzen Teams nicht nur für die mittlerweile klassische Videokonferenz sondern auch als schwarzes Brett im Unternehmen. Hier kann die Kommunikation mit dem Home-Office transparent erfolgen. Zudem eignet sich die Lösung ideal als Projektplattform oder auch als Chat für Unternehmen.

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Gerhard Busch, bedankte sich bei den Referenten für die interessanten und sehr praxisnahen Vorträge. Ein besonderer Dank geht wieder einmal an Herrn Hamm von der Firma Klöschinski IT-Systeme, die  sich um die Technik gekümmert hat und zusätzlich noch einen Vortrag gehalten hat.

Die Unterlagen zu diesem Webinar können Sie sich hier in unserer Download-Sektion herunterladen.

Praktiker-News-Online III: Online-Dialog mit den Finanzämtern der Region zu aktuellen Themen und Digitaler Belegfluss von Mandant zum Finanzamt

Die Präsentationen der Bezirksgruppe Koblenz und der DATEV können Sie sich hier in unserer Download-Sektion herunterladen.

Praktiker-News-Online: „Aufgeschoben und nicht aufgehoben – unerwünschte Nebenfolgen des Allheilmittels Stundung auf Bilanzerstellung und Fortbestehensprognose bei unplanbarem Umsatz“ und „Beratungsförderung durch die BAFA“

Die Praktiker-News bleiben vorerst im Online-Format. So können aktuelle Themen infektionsgeschützt und weiterhin praxisnah weiterhin an die Mitglieder des Steuerberaterverbandes vermittelt werden.

Als Referenten konnten Herr Dr. Alexander Jüchser, Rechtsanwalt, LIESER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Koblenz sowie Herr Dr. Holger Klein, Unternehmensberater bei Dr. Klein, Jakoby & Partner aus Bitburg gewonnen werden. Die Moderation der Veranstaltung übernahm der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Herr Gerhard Busch. Fragen konnten im Chat gestellt werden und wurden dann an die Referenten weitergeleitet.

Das Corona-Virus führt zu dramatischen und lang anhaltenden Umsatzeinbrüchen in weiten Teilen der Wirtschaft und hat Auswirkungen auf nahezu alle Branchen. Dies hat Einfluss auf die Fortbestehensprognose von Unternehmen,  für die ein Prognosezeitraum von zwölf Monaten ab dem Stichtag der Bilanzerstellung gilt. Die zentralen Kriterien für die Vermutung nach § 252 HGB können nicht ohne weiteres als gesichert erfüllt angesehen werden. Steuerberater sehen sich mit mehreren Anforderungen konfrontiert. Sie müssen eine richtige Bilanz erstellen, haben Hinweis- und Warnpflichten zu beachten und sie haften bei Bestätigungen gegenüber Kreditinstituten. Hinzu kommt aktuell noch die Haftung für die Aussagen im Zusammenhang mit der Beantragung der Überbrückungshilfe für KMU. Die in jüngster Zeit großzügig gewährten Stundungen für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Mieten erhöhen die Risiken in der Bilanz und sind bei der Liquiditätsplanung zu beachten. Eine Planung ist aber in diesen Zeiten nur erschwert möglich, da Faktoren wie das Kundenverhalten, die Lieferkette oder die Kreditvergabepraxis der Banken derzeit schwer vorhersehbar sind. Wichtig ist es, dass die Steuerberater wachsam sind und Krisenzeichen erkennen. Wenn erkannt wird, dass eine positive Fortbestehensprognose nicht erteilt werden kann, sollte ggf. ein Sanierungsberater hinzugezogen werden. Mögliche Wege zur Rettung des Unternehmens sind die Sanierung außerhalb und innerhalb des Insolvenzverfahrens. In jedem Fall ist eine offene Krisenkommunikation ratsam.

Herr Dr. Holger Klein referierte über Fördermöglichkeiten durch die BAFA. Unternehmensberatungen können bis zu 50% und bei Unternehmen in Schwierigkeiten mit bis zu 90% gefördert werden. Der Antragsweg verläuft über die IHK bzw. die HWK, die die Mandanten an zertifizierte BAFA-Berater vermitteln. Für mittelständische Unternehmen reicht oftmals eine Fortführungsprognose light aus, die zu Kosten von ca. € 4.000,00 führen. Der Mandant selbst muss maximal zwei Stunden in die Planung investieren, die BAFA-Berater übernehmen dann die übrigen Aufgaben.

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Gerhard Busch, bedankte sich bei den Referenten für die interessanten und sehr praxisnahen Vorträge.

Die Unterlagen zu diesem Webinar können Sie sich hier in unserer Download-Sektion herunterladen.

Praktiker-News-Online: „Liquidität in der Krise für Ihre Mandanten gesichert? Die Sicht der regionalen Hausbanken“

Krisenzeiten erfordern in vielen Bereichen auch neues Denken. Nachdem die Bezirksgruppe Koblenz des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz bereits in der letzten Praktiker-News-Veranstaltung des Jahres 2019 Referenten per Live-Video-Schalte in den Seminarraum zuschaltete, wurde jetzt komplett auf Video-Fortbildung gesetzt. Mit fachkundiger Unterstützung durch Markus Hamm von der Firma J. Klöschinski IT-Systeme GmbH & Co. KG wurde das Webinar in kurzer Zeit von der Bezirksgruppe Koblenz organisiert.

Als Referenten konnten Herr Thomas Klassmann, Geschäftsfeldverantwortlicher Firmenkundengeschäft der Volksbank RheinAhrEifel, Herr Christian Schirmer, Leiter Firmen- und Unternehmenskunden der Sparkasse Koblenz, Herr Roland Schäfer, DATEV und Herr Holger Busch, Oberregierungsrat und Leiter des Referates für Vollstreckung, Stundung, Erlass und Insolvenzordnung des Landesamtes für Steuern in Koblenz gewonnen werden. Herr Sascha Monschauer, Vorsitzender des Vorstandes der Volksbank RheinAhrEifel, sprach ein Grußwort. Die Moderation der Veranstaltung übernahm der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Herr Gerhard Busch. Fragen konnten im Chat gestellt werden und wurden dann an die Referenten weitergeleitet.

Herr Klassmann referierte über die Kreditangebote der ISB im Rahmen der Corona-Soforthilfe. Er präsentierte anhand von Übersichten die einzelnen Programme. Bei den ISB-Programmen sind Zuschüsse und Darlehen miteinander verknüpft. Eine separate Beantragung ist nicht möglich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Programme ist, dass die Einnahmen in einer Drei-Monats-Perspektive geringer sind als die Ausgaben. Herr Klassmann wies darauf hin, dass Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften in Zeiten der Laufzeiten der Kredite nicht zulässig sind. Entnahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen angemessen sein.

Herr Schirmer referierte im Anschluss über die KfW-Kreditprogramme zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen. Voraussetzung für die Kreditgewährung ist, dass die Kapitaldienstfähigkeit nachgewiesen werden kann. Dies stellt eine hohe Hürde dar, da durch den Kredit in der Regel keine neuen Umsatzfelder entstehen. Eine Fortführungsprognose ist nicht erforderlich. Für die Planung kann der coronabedingte Umsatzausfall pauschal mit drei Monaten angenommen werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der ISB-Kredite ist ein Liquiditätsengpass. Eine Bedürfnisprüfung sollte durchgeführt werden.

Herr Schäfer stellte das Tool „DAETV-Liquiditätsplanung“ vor. Mit diesem Tool kann eine taggenaue Liquiditätsplanung für drei Monate erstellt werden. Voraussetzung für die Nutzung des Tools ist eine taggenaue und aktuelle Buchführung.

Herr Holger Busch referierte über Stundungsmöglichkeiten bei den verschiedenen Steuerarten. Er berichtete, dass die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die am 10. April 2020 fällig waren, erst am 29. April 2020 eingezogen werden. Grund hierfür ist, dass die zahlreichen Stundungsanträge nicht rechtzeitig bearbeitet werden konnten. Für die Steuerpflichtigen entstehen hieraus keine Nachteile, die Wertstellung erfolgt auf den 10. April 2020. Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen sollten kurz begründet werden. Von einem Antrag auf Stundung der Vorauszahlungen rät Herr Busch ab. Im Bereich der Umsatzsteuer empfiehlt er hingegen, bei Betroffenheit die Stundung der Abschlusszahlung oder der Vorauszahlungen zu beantragen. Für die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist eine Erstattung möglich. Die Betroffenheit des Steuerpflichtigen durch Corona sollte im Antrag in mehreren Sätzen nachvollziehbar dargestellt werden, Nachweise sind nicht erforderlich. Stundungen für Lohnsteuer sind hingegen ausgeschlossen. Hier kommt allenfalls ein Vollstreckungsaufschub in Frage. 

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Gerhard Busch, bedankte sich bei den Referenten für die interessanten und sehr praxisnahen Vorträge.

Die Unterlagen und die FAQ zu diesem Webinar können Sie sich hier in unserer Download-Sektion herunterladen.

Neujahrsempfang des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz, Bezirksgruppe Koblenz

Am Donnerstag, den 23. Januar 2020 fand zum siebten Mal der Neujahrsempfang der Bezirksgruppe Koblenz des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz statt. Als Veranstaltungsort diente erstmals die Rotunde sowie das Kellergewölbe des Gebäudes des Bauern- und Winzerverbandes in Koblenz. Als Redner konnte in diesem Jahr der Vorsitzende des Marketing-Club Rhein-Mosel, Herr Mathias Wollweber gewonnen werden. Der Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, Herr David Langner, hielt zudem ein Grußwort.

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz Gerhard Busch blickte in seiner Eröffnungsansprache auf die zahlreichen Aktivitäten der Bezirksgruppe im vergangenen Jahr zurück. Eine Besonderheit im vergangenen Jahr war die erste Veranstaltung mit einer Zuschaltung der DATEV-Entwicklungsabteilung per Videokonferenz in den Seminarraum. Damit war es möglich, interessante Neuerungen aus erster Hand zu präsentieren.

Herr Oberbürgermeister David Langner referierte zum Thema Kommunalfinanzen, er ging auf die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat ein und berichtete über die vielfachen Aufgaben der Stadt in zahlreichen Bereichen. Er überzeugte mit einer frei gehaltenen Rede und mit hoher Sachkompetenz.

Herr Wollweber hielt einen äußerst kurzweiligen Vortrag mit dem Thema „Mit Trick 17 aus dem Kreativ“. Mit anschaulichen Beispielen zeigte Herr Wollweber, wie neue Ideen entstehen können und wie man die Entstehung neuer Ideen auch im Unternehmen fördern kann.

Den Höhepunkt der Veranstaltung bildete dann die Ernennung des langjährigen Vorsitzenden der Bezirksgruppe Koblenz, Herrn Hans Spitzhorn, zum Ehrenvorsitzenden. Herr Busch würdigte in seiner Laudatio die zahlreichen Verdienste des neuen Ehrenvorsitzenden, dessen ehrenamtliches Engagement auch über den Steuerberaterverband hinaus vorbildlich ist. Herr Spitzhorn bedankte sich in einer emotionalen Ansprache für die Würdigung und freute sich sichtlich über diese Ehrung.

Das variantenreiche Abendessen in Buffetform rundete den gelungenen Abend ab. Bei gutem Essen und guten Getränken blieb noch viel Zeit für Gespräche unter den Teilnehmern.

Weiterhin sind wir froh, in diesem Jahr erstmals Herrn Walter Sesterhenn in seiner Rolle als Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz begrüßen zu dürfen. Wobei es eigentlich umgekehrt ausgedrückt werden müsste, da der Veranstaltungsort des Neujahrsempfangs das Bürogebäude der von Herrn Sesterhenn in Koblenz ist.  Weiterhin sind wir froh, mit unseren Verbandspräsidenten Michael Weidenfeller einen weiteren hochrangigen Vertreter des Berufsstandes als Teilnehmer begrüßen zu können. Weiterhin haben wir uns sehr über die Teilnahme des Präsidenten des Landesamts für Steuern, Herrn Stephan Filtzinger sowie des ständigen Vertreters des Finanzamts Mayen, Herr Lars van Volxem und die Vertreter der ortsansässigen Banken und der Berufsbildenden Schulen gefreut.

Die Unterlagen und die FAQ zu diesem Webinar können Sie sich hier in unserer Download-Sektion herunterladen.

Praktiker-News: „Unternehmensbewertung aus der Sicht von Bank und Mandant“ und „Schafft künstliche Intelligenz mehr Freiräume in der Kanzlei? – Wird künstliche Intelligenz den Finanzbuchhalter in der Steuerkanzlei der Zukunft zersetzen?“ und „Datev-Meine Steuern“

Eine breite Themenvielfalt erwartete die Teilnehmer der Praktiker-News am 15. November 2019 in Koblenz. Im ersten Teil referierten Herr Karl-Heinz-Weber, stellvertretendes Vorstandsmitglied, Bereichsleiter Firmenkunden und Private Banking und Herr Ulrich Ike, Geschäftsführer der next step Gesellschaft für Unternehmensentwicklung und –nachfolge GmbH & Co. KG, Koblenz über das Thema Unternehmensbewertung aus der Sicht von Bank und Mandant. Beide Referenten wiesen auf die Notwendigkeit einer fundierten Aufbereitung der Unternehmensdaten hin. Für einen Käufer eines Unternehmens und auch für dessen finanzierende Bank ist gerade die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens von entscheidender Bedeutung bei der Kaufentscheidung und bei der Bemessung des Kaufpreises. Herr Ike zeigte beispielhaft, wie eine Unternehmensbewertung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater durch die next step GmbH & Co. KG durchgeführt werden kann.

Im zweiten und dritten Teil startete die Bezirksgruppe ein Experiment. Per Life-Zuschaltung aus Nürnberg stellten die Herren Dr. Thilo Erdinger und Robin Meyer die neuesten Entwicklungen der Datev im Bereich der Fibu-Automatisierung und im Bereich der Einkommensteuererklärungen vor. Live auf dem Bildschirm konnten die Teilnehmer einen Blick in die Zukunft des Arbeitens bekommen. Das Format kann durchaus als gelungen bezeichnet werden. Schneller und aktueller geht praktische Information nicht!

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Gerhard Busch, bedankte sich bei den Referenten für die interessanten und sehr praxisnahen Vorträge.

Die Vorträge können Sie sich hier in unserer Download-Sektion herunterladen.

Praktiker-News: „Dialog zwischen Steuerberatern und den Finanzämtern Koblenz, Mayen und Simmern-Zell“ und „Kanzleiorganisation“

Die Bezirksgruppe Koblenz verfolgt seit 2015 das Konzept des Dialoges mit der Finanzverwaltung abseits der klassischen Klimagespräche. In diesem Rahmen konnten erneut die Finanzämter Koblenz, Mayen und Simmern-Zell für eine gemeinsame Dialogveranstaltung gewonnen werden. Zu Beginn der Veranstaltung dankte der Vorsitzende der Bezirksgruppe, Steuerberater Gerhard Busch, der scheidenden Vorsteherin des Finanzamts Koblenz, Frau Barbara Hendricks, für die hervorragende Zusammenarbeit und für Ihre Unterstützung bei der Installation des neuen Dialogkonzepts. Die Anwesenheit der ständigen Vertreter Herr Dr. Cantz (Koblenz), Herr van Volxem (Mayen) und Herr Trauten (Simmern-Zell) zeigte, dass die Idee bei den Finanzämtern nach wie vor unterstützt wird.

Herr Trauten referierte zu Beginn zu der neuen Fristenregelung, die seit dem Veranlagungszeitraum 2018 angewendet wird. Ein neues Instrument in diesem Zusammenhang sind die Vorabanforderungen. Eine vorzeitige Anforderung erfolgt beim Vorliegen von entsprechenden Vorabanforderungsgründen wie z.B. bei ständiger verspäteter Abgabe der Steuererklärungen in der Vergangenheit und bei zu erwartenden Nachzahlungen. Insgesamt fordern die anwesenden Finanzämter nur selten vorab an.

Der Hauptsachgebietsleiter AO des Finanzamt Koblenz Herr Dr. Hasslinger berichtete, dass Fristverlängerungen nur noch in seltenen Ausnahmefällen wie Krankheit oder Tod in Frage kommen können. Es bestehe auch hinsichtlich des Verspätungszuschlages bei Jahressteuererklärungen kein Ermessen, wenn es zu einer Nachzahlung im Rahmen der Veranlagung komme.

Herr van Volxem berichtete von Erfahrungen mit der Neuregelung aus der Praxis. Bisher seien in Mayen noch keine Verspätungszuschläge festgesetzt worden, da die Vorabanforderungen jeweils seitens der Steuerpflichtigen beachtet worden seien.

Frau Hofmann, Sachgebietsleiterin der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Mayen, referierte im Anschluss daran über die Anzeigepflichten bei der Grunderwerbsteuer. Oftmals werden die seitens der Steuerschuldner Anzeigepflichten bestehenden Anzeigepflichten des § 19 GrEStG nicht beachtet. So seien in Nordrhein-Westfalen 60% der Anzeigepflichten nicht erfüllt worden. Steuerschuldner haben immer dann eine Anzeigepflicht, wenn Notare, Gerichte und Behörden nicht zur Anzeige verpflichtet sind. Dies ist z.B. bei einer Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft von mindestens 95% innerhalb von fünf Jahren der Fall. Wird die Anzeigepflicht nicht beachtet, drohen neben Verspätungszuschlägen häufig auch steuerstrafrechtliche Ermittlungen.

Im Anschluss an die Referate standen die Referenten noch zu einer ausführlichen Fragerunde zur Verfügung.

Im zweiten Teil der Praktiker-News-Veranstaltung wurden von Markus Hamm von der Firma J. Klöschinski IT Systeme GmbH & Co. KG und von Gerhard Busch Instrumente zur Optimierung der Kanzleiorganisation vorgestellt. Es wurde berichtet, dass die Digitalisierungsquote der Kanzleien noch sehr niedrig sei. Ein Grund dafür liegt auch in der mangelnden Bereitschaft von Mandanten, die eigenen Belege zu digitalisieren. Herr Hamm stellte daher eine IT-Lösung vor, mit der die Kanzleien die in Papierform eingereichten Belege der Mandanten mit geringem Aufwand digitalisieren können. Diese Lösung ist besonders für die letzten 30% der Mandanten geeignet, die nicht selbst digitalisieren wollen, kann aber auch als Einstiegslösung hilfreich sein.

Herr Busch berichtet abschließend noch von dem Einsatz einer plattformorientierten Organisationssoftware zur besseren Strukturierung interner Kanzleiprozesse. Herr Busch wendet diese Software auch für die Kommunikation mit seinen Mandanten an. In Zeiten zunehmender Komplexität verspricht die vorgestellte Lösung die oftmals heiß ersehnte Struktur.

Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Gerhard Busch, bedankte sich bei den Referenten für die interessanten und praxisnahen Vorträge.

Treffen BBS Wirtschaft in Koblenz

Am 19. September 2019 besuchte der Vorstand der Bezirksgruppe Koblenz gemeinsam mit dem Präsidenten der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Herrn Walter Sesterhenn, die Berufsschule BBS Wirtschaft in Koblenz. Frau Direktorin Beate Kraemer und Frau Studiendirektorin Gudrun Wienecke begrüßten uns zu einem Gedankenaustausch in der Schule. Erfreulicher Anlass des Gesprächs war die sprunghaft gestiegene Zahl von Auszubildenden zum Steuerfachangestellten. Diese positive Nachricht stellt die BBS jedoch auch vor große Herausforderungen, da derzeit eine ganz Klasse mehr in diesem Ausbildungsberuf unterrichtet werden muss. In einem regen Gedankenaustausch konnten viele Fragen und Probleme besprochen werden. Die anwesenden Steuerberater sicherten ihre volle Unterstützung für die BBS zu, damit auch weiterhin viele Auszubildende im Bereich der Steuerlehre gut ausgebildet werden können.

Bericht zur Mitgliederversammlung

des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz e.V. Bezirksgruppe Koblenz

am Mittwoch, den 11. September 2019 um 17:30 Uhr

im Hause des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, Koblenz

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung standen die Wahlen zum Vorstand der Bezirksgruppe Koblenz an. Der langjährige Vorsitzende und zuletzt stellvertretende Vorsitzende Hans Spitzhorn trat aus Altersgründen nicht mehr zur Wahl an. Der Vorsitzende der Bezirksgruppe Koblenz, Herr StB Gerhard Busch, dankte ihm für seine Verdienste um den Steuerberaterverband. Eine ausführliche Ehrung wurde für den kommenden Neujahresempfang angekündigt. Der Vorsitzende des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz, Herr StB Michael Weidenfeller, dankte Herrn StB Hans Spitzhorn ebenfalls für sein außerordentliches Engagement.

Herr Gerhard Busch berichtete anschließend über die Aktivitäten der Bezirksgruppe Koblenz. Der Kassenprüfer Herr StB Werner Schumann berichtete über die gemeinsam mit Herrn StB Dirk Bergen durchgeführte Kassenprüfung und schlug die Entlastung des bisherigen Vorstandes vor. Nach erfolgter Entlastung übernahm Herr StB Michael Weidenfeller die Wahlleitung. Nachdem der Antrag auf Erweiterung des Vorstandes um zwei weitere Beisitzer einstimmig angenommen wurde, konnte der Vorstand neu gewählt werden. Dieser setzt sich für diese Wahlperiode aus folgenden Kolleginnen und Kollegen zusammen:

  • Vorsitzender: StB Gerhard Busch, Kruft
  • Stellvertretender Vorsitzender: StB Michael Brost, Winningen
  • Schriftführerin:  StBin Ingrid Laschewski, Lahnstein
  • Beisitzer:  StB Volker Schultheiß, Koblenz; StB Heiko Nett, Mülheim-Kärlich: StB Jens Sabel, Dörth; StB Tobias Junges, Koblenz

Zu Kassenprüfern wurden die Kollegin StBin Belinda Finke, Neuwied und StB Lutz Müller, Koblenz gewählt.

Die Mitgliederversammlung fasste schließlich noch einen Vorratsbeschluss für eine mögliche Fusion unter festgelegten Bedingungen der Bezirksgruppe Koblenz mit der Bezirksgruppe Rhein-Ahr-Eifel. Sollte die Nachbarbezirksgruppe in ihrer Mitgliederversammlung einer Fusion zustimmen, kann diese ohne eine weitere Mitgliederversammlung erfolgen.

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